Bei beiden Verfahren ist es das Ziel, nach einer Wohlverhaltensperiode, die sechs Jahren dauert, die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Während diesem Zeitraum sind alle Einnahmen, die über den gesetzlichen Pfändungsfreibeträgen liegen über den Insolvenzverwalter (Regelinsolvenz) bzw. den Insolvenztreuhänder (Verbraucherinsolvenz) an die Gläubiger abzuführen.
Diese Pfändungsfreibeträge orientieren sich an Bestimmungen der Zivilprozeßordnung.
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